BellaDerma - Fachzentrum für ästhetische Hautbehandlungen und dauerhafte Haarentfernung

Dauerhafte Haarentfernung und Krankenkassen / Sep. 2010

Kostenübernahme für dauerhafte Haarentfernung durch Krankenkasse?

Wenn man sich für eine Behandlung zur dauerhaften Haarentfernung interessiert, stellt sich fast automatisch die Frage, ob und in welcher Höhe sich die Krankenkassen an den Kosten beteiligen.

Die Antwort fällt leider relativ ernüchternd aus. Grundsätzlich kann man zu diesem Thema sagen, dass die Kosten für rein ästhetische Behandlungen im medizinisch-kosmetischen Bereich von keiner Krankenkasse übernommen werden. Die Kosten muss der Patient also in voller Höhe und aus der eigenen Tasche zahlen.

Kranken-Kostenuebernahme-Haarentfernung

bei psychischer Belastung möglich

Anders sieht es bei Hautbehandlungen aus, die nicht nur einen rein ästhetischen Aspekt haben, sondern darüber hinaus auch einem medizinischen Zweck dienen. Gleichwohl sind die Kassen auch bei sehr starken physischen Beeinträchtigungen oder psychischen Belastungen durchaus bereit, die Behandlungskosten zu einem Teil zu übernehmen.

So kann zum Beispiel bei einer Hypertrichose (einem hormonell verursachten, übermäßigen Haarwuchs am ganzen Körper), die den Patienten sehr stark beeinträchtigt, von einer grundsätzlichen Bereitschaft der Kassen ausgehen, eine dauerhafte Haarentfernung auch finanziell zu unterstützen.

Nur mit ärztlichem Gutachten

Voraussetzung für eine Kostenübernahme zur dauerhaften Haarentfernung durch die Krankenkassen ist jedoch immer ein ärztliches Gutachten, das eindeutig die starke psychische Belastung des Patienten durch die zu starke Behaarung und/oder die Erkrankung mit einer Hypertrichose attestiert. Ohne eine solche Bestätigung wird keine Krankenkasse zahlen. Ganz wichtig ist auch, dass jenes Attest vor der Behandlung ausgestellt wird und nicht erst danach.

Private Kassen sind etwas spendabler

Auch eine private Krankenversicherung schmeißt ihren Mitgliedern das Geld nicht gerade hinterher. Aber generell lässt sich sagen, dass private Krankenkassen sowohl einen weiteren Ermessensspielraum als auch eine größere Verhandlungsfreiheit haben als die gesetzlichen Kassen.

Beratung und weitere Informationen im Berliner Fachzentrum BellaDerma

BellaDerma ist nicht nur der Spezialist für dauerhafte Haarentfernungen mit Hilfe neuester Technologien wie IPL2, sondern kann Ihnen auch beratend zur Seite stehen, wenn Sie Fragen zu den Möglichkeiten einer ganzen oder teilweisen Kostenübernahme der Behandlungskosten durch Ihre Krankenkasse haben. Sprechen Sie uns bitte an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Informationsgespräch mit unseren Fachberatern.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an: mail@belladerma.de,
benutzen Sie unser Kontakt Formular oder rufen Sie uns unter der folgenden

Telefonnummer an: 030 / 92 12 28 12

Weitere Beiträge zum Thema Haarentfernung:

Körperenthaarung / Beitrag Dez. 2010

Gesichtsbehaarung / Beitrag Nov. 2010

Woran erkennt man ein gutes Enthaarungsstudio? / Beitrag Okt. 2010

Lasertypen / Beitrag Aug. 2010

Brusthaare dauerhaft entfernen / Beitrag Juli 2010

Barthaare dauerhaft entfernen / Beitrag Juni 2010

Dauerhafte Haarentfernung – Kosten im Vergleich / Beitrag Mai 2010

Eingewachsene Haare / Beitrag April 2010

IPL und Laser-Blitzlampe / Beitrag März 2010

Hypertrichose behandeln / Beitrag Feb. 2010

Hirsutismus – Behandlung / Beitrag Jan. 2010

>> Haarentfernung – Tipps / 2011 | >> Haarentfernung – Tipps / 2010

>> Haarentfernung – Tipps / 2009 | >> Haarentfernung – Tipps / 2008

Haarentfernung News

Dauerhafte Haarentfernung – Startseite